Bad Salzdetfurth – Ein nicht alltäglicher Einsatz beschäftigte am Dienstagnachmittag die Polizei in Bad Salzdetfurth: Ein 60-jähriger Mann hatte sich offenbar entschlossen, mit einem motorisierten Aufsitzrasenmäher zum örtlichen Einkaufsmarkt zu fahren – allerdings nicht für Rasenzubehör, sondern um sich eine Palette Bier zu besorgen.
Zeugen wurden auf das ungewöhnliche Fahrzeug und dessen Ladegut aufmerksam und informierten die Polizei. Die eintreffenden Beamten trafen den Mann samt Rasenmäher und Bierladung an – und stellten bei der Kontrolle deutliche Alkoholeinwirkung fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Der Promillewert lag im strafbaren Bereich. Der Mann zeigte sich uneinsichtig und erklärte, er habe doch lediglich „Nachschub holen“ wollen. Die Fahrt endete jedoch nicht zu Hause – sondern auf der Polizeidienststelle, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Der Rasenmäher musste vor Ort stehen bleiben, gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch nicht klassisch motorisierte Fahrzeuge, wie etwa Rasenmäher oder E-Scooter, den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterliegen, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Auch hier gilt: Wer alkoholisiert fährt, macht sich strafbar – unabhängig vom Fortbewegungsmittel.