Ein 32-Jähriger soll den neuen Lebenspartner seiner Ex-Partnerin vor einem Mehrfamilienhaus auf der Marienburger Höhe angegriffen und mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben. Vor dem Landgericht Hildesheim muss er sich deshalb wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes verantworten.
Es war ein Abend im Hildesheimer Stadtteil Marienburger Höhe, als ein Streit aus Eifersucht beinahe tödlich geendet haben soll. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wartete ein damals 32 Jahre alter Mann vor einem Mehrfamilienhaus auf den neuen Lebenspartner seiner Ex-Partnerin.
Als der Mann vor dem Gebäude erschien, soll der Angeklagte unvermittelt auf ihn zugegangen sein. Laut Anklage beschimpfte er ihn als „Hurensohn“ und schlug ihm mit der Faust gegen den Oberkörper.
Doch bei diesem Schlag blieb es nicht.
Der Angeklagte soll ein mitgebrachtes Messer gezogen und mit der linken Hand wuchtig zugestochen haben. Die Klinge traf die rechte Seite des Oberkörpers und verletzte das Lungengewebe. Der Geschädigte erlitt dadurch eine potenziell tödliche Verletzung.
Angeklagter soll keine Hilfe gerufen haben
Nach dem Stich entfernte sich der verletzte Mann vom Tatort. Der Angeklagte soll ihm nicht gefolgt sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft rief er weder einen Rettungswagen noch erkundigte er sich nach dem Zustand des Verletzten.
Stattdessen soll er zunächst vor dem Mehrfamilienhaus geblieben sein. Durch die geschlossene Haustür habe er versucht, mit seiner Ex-Partnerin zu sprechen – jener Frau, um die sich der Konflikt gedreht haben soll.
Anschließend ging der Angeklagte nach Hause und konsumierte dort alkoholische Getränke. Wenige Stunden später wurde er von der Polizei festgenommen.
Der Geschädigte überlebte den Messerstich. Nach Auffassung der Anklage hätte die Verletzung jedoch ebenso gut tödlich enden können.
Staatsanwaltschaft vermutet Eifersucht als Motiv
Die Staatsanwaltschaft sieht das mutmaßliche Motiv in der gescheiterten Beziehung. Der Angeklagte soll wütend darüber gewesen sein, dass seine frühere Partnerin inzwischen mit dem Geschädigten zusammen war.
Die Anklage geht deshalb von niedrigen Beweggründen aus. Dem 32-Jährigen wird vorgeworfen, beim Zustechen zumindest erkannt zu haben, dass der Angriff tödlich enden könnte, und diese Möglichkeit dennoch in Kauf genommen zu haben.
Damit steht nicht lediglich der Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung im Raum. Der Mann muss sich vor dem Landgericht Hildesheim wegen versuchten Mordes verantworten.
Entscheidend ist, was der Angeklagte beabsichtigte
Dass ein Messer eingesetzt und das Lungengewebe des Geschädigten verletzt wurde, beschreibt zunächst das mutmaßliche äußere Tatgeschehen. Für die rechtliche Bewertung kommt es jedoch insbesondere darauf an, mit welcher Absicht der Angeklagte handelte.
Das Gericht muss klären, ob er den neuen Lebenspartner seiner Ex-Partnerin töten wollte oder dessen Tod zumindest billigend in Kauf nahm. Ebenso ist denkbar, dass er den Mann verletzen wollte, ohne mit einem tödlichen Ausgang zu rechnen. Diese Abgrenzung kann für das spätere Urteil entscheidend sein.
Auch das von der Staatsanwaltschaft angenommene Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe muss im Prozess geprüft werden. Eifersucht allein begründet nicht automatisch einen Mordvorwurf. Entscheidend sind die konkreten Umstände und die Frage, wie verwerflich das Tatmotiv rechtlich einzustufen ist.
Gericht muss den Ablauf rekonstruieren
Im Verfahren muss unter anderem geklärt werden, weshalb der Angeklagte vor dem Wohnhaus wartete, warum er ein Messer bei sich hatte und was unmittelbar vor dem Stich geschah. Auch die Aussagen des Geschädigten, möglicher Zeugen sowie weitere Beweismittel dürften für die Bewertung eine wichtige Rolle spielen.
Ob sich der Tatvorwurf des versuchten Mordes bestätigt oder das Geschehen rechtlich anders eingeordnet werden muss, bleibt der weiteren Beweisaufnahme und der Entscheidung des Gerichts vorbehalten.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt der Angeklagte als unschuldig.

