Wer in der kommenden Woche zwischen der Marienburger Höhe, der Struckmannstraße und der Goslarschen Straße unterwegs ist, muss mit Verkehrsbehinderungen rechnen. Ab Montag, 19. Oktober, werden an den Trogstrecken Grünflächen zurückgeschnitten. Dabei sind abschnittsweise auch kurzzeitige Vollsperrungen erforderlich.
Die Arbeiten betreffen die Bereiche Struckmannstraße/Am Kreuzfeld sowie Goslarsche Straße/Goslarsche Landstraße/Am Kreuzfeld. Sie sind zunächst bis Freitag, 23. Oktober, geplant. Für die Zu- und Abfahrten an der Goslarschen Straße und der Goslarschen Landstraße kommt gegebenenfalls auch Montag, 26. Oktober, als Arbeitstag infrage.
Die Stadt will die Einschränkungen für den Verkehr möglichst gering halten. Dennoch können die betroffenen Abschnitte während der Arbeiten vorübergehend vollständig gesperrt werden. Eine durchgängige Befahrbarkeit ist damit im jeweiligen Arbeitsbereich nicht gewährleistet.
Die Termine und betroffenen Fahrtrichtungen
| Termin | Hier wird gearbeitet |
|---|---|
| Montag, 19. Oktober, und Dienstag, 20. Oktober | Abfahrt von der Marienburger Höhe in Richtung Struckmannstraße |
| Mittwoch, 21. Oktober | Struckmannstraße in Richtung Marienburger Höhe |
| Donnerstag, 22. Oktober | Am Kreuzfeld in Richtung Struckmannstraße |
| Freitag, 23. Oktober, gegebenenfalls Montag, 26. Oktober | Zu- und Abfahrten der Goslarschen Straße und der Goslarschen Landstraße |
Die Arbeiten wandern somit im Laufe der Woche von Abschnitt zu Abschnitt. Für Verkehrsteilnehmer ist insbesondere die jeweils genannte Fahrtrichtung entscheidend: Die Ankündigung sieht keine durchgehende Vollsperrung sämtlicher aufgeführter Verbindungen über den gesamten Zeitraum vor.
Uhrzeiten und Dauer der Sperrungen noch offen
Zu welchen Uhrzeiten die einzelnen Abschnitte gesperrt werden und wie lange die Unterbrechungen jeweils dauern, geht aus der Mitteilung der Stadt nicht hervor. Auch konkrete Umleitungsstrecken werden darin nicht genannt. Wer eine der betroffenen Verbindungen nutzen möchte, sollte mögliche Wartezeiten oder einen vorübergehend notwendigen anderen Fahrweg bei seiner Zeitplanung berücksichtigen.
Der veröffentlichte Ablauf steht zudem unter Vorbehalt. Abhängig davon, wie umfangreich der Bewuchs ist und wie sich das Wetter entwickelt, können sich die Arbeiten und damit auch die Einschränkungen verschieben.

