Nasses Laub macht Gehwege rutschig. Die Stadt Hildesheim erinnert deshalb Hauseigentümer daran, die Wege vor ihren Grundstücken regelmäßig zu reinigen. Wer die Blätter liegen lässt, riskiert Unfälle und unter Umständen Schadenersatzforderungen. Auch das Fegen in die Gosse kann Folgen haben: Verstopfen die Blätter die Straßeneinläufe, kann Regenwasser nicht mehr ungehindert abfließen.

Die Reinigungspflicht gilt das ganze Jahr. Neben Schnee und Eis müssen auch Laub und heruntergefallene Früchte wie Kastanien oder Haselnüsse entfernt werden. Gerade im Herbst kann es deshalb nötig sein, häufiger zu fegen.

Wie weit die Pflicht reicht, hängt von der jeweiligen Straße ab. Nach Angaben der Stadt müssen Anlieger einer Straße, die nicht im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung aufgeführt ist, neben dem Gehweg und gegebenenfalls dem Radweg auch die Gosse und die Fahrbahn bis zur Straßenmitte reinigen.

Wenn unter den Blättern die Gefahr lauert

Bleibt Laub länger liegen, können sich feuchte, vermodernde Schichten bilden, auf denen Fußgänger leicht den Halt verlieren. Blätter können außerdem Unebenheiten und andere Hindernisse verdecken. Für Radfahrer besteht ebenfalls Sturzgefahr. Dass sich unter einer Laubdecke zusätzliche Gefahren verbergen können, hat auch das Oberlandesgericht Bremen in einer Entscheidung zur Verkehrssicherungspflicht hervorgehoben.

Gehwege müssen allerdings nicht jederzeit vollständig laubfrei sein. Wie häufig gereinigt werden muss, richtet sich nach den Umständen: Entscheidend sind unter anderem die Laubmenge, die Witterung und die Nutzung des Weges. Bei einer dicken, nassen Laubschicht kann häufigeres Fegen erforderlich sein als bei wenigen trockenen Blättern. Ein fester Reinigungsrhythmus allein genügt deshalb nicht in jeder Situation.

Wer nach einem Sturz haften kann

Verletzt sich jemand auf einem unzureichend gereinigten Gehweg, kann der dafür Verantwortliche zum Schadenersatz verpflichtet sein. Voraussetzung ist, dass er seine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt hat und diese Pflichtverletzung den Unfall verursacht hat. Bei Verletzungen kommt auch Schmerzensgeld infrage. Ein Sturz auf Laub allein begründet daher noch keinen Anspruch gegen den Hauseigentümer.

Für die Flächen vor den Grundstücken sind grundsätzlich die nach der städtischen Satzung verpflichteten Eigentümer beziehungsweise die ihnen gleichgestellten Berechtigten zuständig. Auf den von der Stadt zu reinigenden Flächen liegt die Aufgabe bei der Kommune. Wer im konkreten Unfallfall haftet, muss anhand der jeweiligen Zuständigkeit und der tatsächlichen Umstände geprüft werden.

Auch das Verhalten des Verletzten spielt eine Rolle. Wer eine erkennbare Rutschgefahr missachtet, muss damit rechnen, dass eigene Ansprüche wegen Mitverschuldens gekürzt werden oder im Einzelfall ganz entfallen. Fußgänger und Radfahrer müssen sich deshalb ebenfalls auf die herbstlichen Bedingungen einstellen.

Bußgeld von bis zu 5.000 Euro möglich

Wer seine Reinigungspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, begeht nach der von der Stadt veröffentlichten Straßenreinigungsverordnung eine Ordnungswidrigkeit. Die Vorschrift sieht dafür eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro vor. Das ist die Obergrenze, kein pauschales Bußgeld für einen liegen gebliebenen Laubhaufen. Welche Summe im Einzelfall festgesetzt wird, hängt vom konkreten Verstoß ab.

Die Stadt weist zudem darauf hin, dass Laub vom eigenen Grundstück nicht auf die Straße geschoben werden darf, damit die städtische Straßenreinigung es mitnimmt. Auch solche Verstöße können geahndet werden.

Biosäcke als zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit

Das eingesammelte Laub kann in der grünen Tonne oder auf dem eigenen Kompost entsorgt werden. Wer dafür keinen Platz hat, kann Biosäcke an der Infostelle der Stadt am Markt 2 oder direkt am Müllfahrzeug des Zweckverbands Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH) kaufen. Die Säcke werden bei der nächsten Biomüllabholung mitgenommen.

Die Gosse ist dagegen kein Entsorgungsort. Dorthin gefegte Blätter können die Straßeneinläufe verstopfen. Wenn Regenwasser dadurch nicht mehr ausreichend abläuft, kann es sich auf der Straße sammeln. Die anschließende Reinigung verursacht nach Angaben der Stadt zusätzlichen Aufwand und Kosten für die Allgemeinheit. Vor dem Winter werden die Gullys bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr gereinigt.

Auf den Flächen, für die sie selbst zuständig ist, setzt die Stadt derzeit Laubbläser, Kehrmaschinen und Laubsauger ein. Die Reinigung erfolgt nach und nach im Stadtgebiet.