Mit stark überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern soll ein 43 Jahre alter Autofahrer über die A7 gefahren sein. Als die Autobahnpolizei den Mann stoppen wollte, missachtete er mehrfach die Anhaltesignale. Die Verfolgungsfahrt endete schließlich an der Anschlussstelle Bockenem. 

Am Freitagabend, ist es auf der Autobahn 7 zu einer Verfolgungsfahrt gekommen. Gegen 18.30 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung auf der Fahrbahn in Richtung Kassel ein Autofahrer auf, der nach Angaben der Polizei deutlich zu schnell unterwegs gewesen sein soll.

Darüber hinaus soll der 43-Jährige durch riskante Überholmanöver andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Die Einsatzkräfte der Autobahnpolizei versuchten daraufhin, das Fahrzeug anzuhalten. Der Fahrer reagierte jedoch nicht auf die Signale der Beamten und setzte seine Fahrt fort.

Fahrer ignoriert mehrfach die Polizei

Auch im weiteren Verlauf missachtete der Mann nach bisherigen Erkenntnissen mehrfach die polizeilichen Anhaltesignale. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Wie schnell der 43-Jährige dabei gefahren sein soll und über welche Entfernung sich die Verfolgungsfahrt erstreckte, wurde zunächst nicht mitgeteilt.

An der Anschlussstelle Bockenem endete die Fahrt schließlich. Der Mann stoppte sein Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen und wurde von den Polizeikräften kontrolliert.

Verdacht auf Alkohol und Betäubungsmittel

Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise darauf, dass der 43-Jährige unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln gestanden haben könnte. Ein Arzt entnahm dem Fahrer deshalb eine Blutprobe. Diese soll nun klären, ob und in welchem Umfang der Mann während der Fahrt unter dem Einfluss berauschender Mittel stand.

Die Polizei beschlagnahmte außerdem den Führerschein des 43-Jährigen. Ob andere Verkehrsteilnehmer während der Verfolgungsfahrt konkret gefährdet wurden, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Mehrere schwere Vorwürfe gegen den 43-Jährigen

Gegen den Autofahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ermittelt wird wegen des Verdachts auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.