Kommentar: Rücksicht gilt auch, wenn sie Zeit kostet

21 Menschen sind am Freitagabend mit ihren Fahrrädern durch Hildesheim gefahren. Beleuchtet, in Zweierreihen, gemeinsam auf der Straße. Die letzte Critical-Mass-Fahrt dieses Jahres war ein Anlass, über eine Frage nachzudenken, die weit über den Radverkehr hinausgeht: Wie viel Rücksicht bringen wir noch auf, wenn andere unseren eigenen Weg verzögern?

Die Bewegung will Radfahrer im Straßenverkehr sichtbar machen und für ein gleichberechtigtes Miteinander werben. Andreas Dietrich, der die Versammlung angemeldet hatte, beschreibt Rücksicht und Koexistenz als Anliegen. Das klingt selbstverständlich. Im Verkehrsalltag muss darum offenbar trotzdem geworben werden.

Die Fahrt führte von der Steingrube über Schuhstraße und Dammtor zum Moritzberg, weiter über Alfelder Straße, Schützenwiese, Kaiserstraße und Moltkestraße zurück zur Steingrube. Nach den Beobachtungen während der Tour hielt die deutliche Mehrheit der Autofahrer Abstand: mehr als zwei Drittel. Das gehört zur Bewertung dazu. Wer über Rücksichtslosigkeit spricht, sollte diejenigen mitsehen, die sich vernünftig verhalten.

Trotzdem bleibt die Frage, weshalb Geduld auf der Straße überhaupt so schnell zur Zumutung wird. Ein Fahrrad vor dem Auto, eine gesperrte Straße, eine endende Fahrspur: Plötzlich scheint es manchen wichtiger, weiterzukommen, als die Situation sicher zu bewältigen.

Fragliche Situtaionen bei zwei Unfällen liegen zurück, die Fragen bleiben

Zwei Unfälle auf der Bundesstraße 3 bei Delligsen und Brüggen liegen inzwischen einige Zeit zurück. Die gefährlichen Situationen an den anschließenden Sperrungen sind deshalb nicht weniger bedenklich.

Bei den beiden Zusammenstößen wurden insgesamt fünf Menschen verletzt. In beiden Fällen ging es nach den damaligen Erkenntnissen um die Missachtung der Vorfahrt beim Einbiegen auf die Bundesstraße.

Aus solchen Unfällen lässt sich nicht ablesen, ob jemand unaufmerksam war, eine Geschwindigkeit falsch einschätzte oder mit der Situation überfordert war. Den Beteiligten pauschal Egoismus zu unterstellen, wäre unredlich. Ein Fahrfehler allein belegt keine bewusste Rücksichtslosigkeit.

An den Unfallstellen entstanden allerdings weitere Gefahren. Bei Brüggen fuhren mindestens zwei Autofahrer über eine markierte Sperrfläche. Ein älterer Fahrer passierte eine Verkehrsinsel auf der falschen Seite und geriet kurzzeitig in den Gegenverkehr. Anschließend wollte er in eine Richtung abbiegen, in die es an dieser Stelle nicht möglich war.

Warum er so fuhr, ist ungeklärt. Dass daraus der nächste Unfall hätte entstehen können, liegt dagegen auf der Hand.

In Delligsen näherte sich ein 90-Jähriger mit seinem Auto der gesperrten Unfallstelle. Unter seinem Wagen klemmte noch ein Verkehrskegel. Auf Winken und Rufen der Feuerwehr reagierte er zunächst nicht; Einsatzkräfte mussten ihn unmittelbar am Fahrzeug stoppen. Die Polizei überprüfte anschließend seine Fahrtüchtigkeit.

Der Mann wirkte nach den Beobachtungen vor Ort überrascht und verwirrt. Ob er die Sperrung bewusst missachtete oder sie nicht richtig erfasste, blieb offen. Gerade deshalb verdient der Fall eine sorgfältige Betrachtung. Wer eine Absperrung nicht erkennt, braucht eine andere Antwort als jemand, der sie erkennt und absichtlich umgeht.

Für die Einsatzkräfte kann beides gefährlich werden.

Eine Absperrung muss niemanden überzeugen

Alfelds Stadtbrandmeister Patrick Gensicke fragte nach dem Vorfall in Delligsen: „Was muss man denn noch machen, damit eine Absperrung richtig gesehen wird?“

Die Frage trifft den Kern. Feuerwehr und Polizei müssen an einer Unfallstelle arbeiten können, ohne zugleich damit rechnen zu müssen, dass das nächste Fahrzeug zwischen ihren Absperrungen auftaucht.

Wie mühsam schon die Diskussion darüber werden kann, zeigte die im ursprünglichen Bericht geschilderte Begegnung bei einer Feuerwehrübung. Ein Autofahrer wollte trotz Straßensperre passieren. Seine Begründung: „Meine Frau ist schwanger und muss aufs Klo!“

Ein dringendes Bedürfnis ist nachvollziehbar. Es macht einen gesperrten Einsatzbereich aber nicht sicher befahrbar. Auch ein wichtiger Termin oder eine unpraktische Umleitung ändern daran nichts.

Wer eine Sperrung bewusst umfährt, verlagert das Risiko auf andere. Auf Feuerwehrleute, die Material aus einem Fahrzeug holen. Auf Polizeibeamte bei der Unfallaufnahme. Auf Verletzte und Rettungskräfte.

Radfahrer gehören zum Verkehr

Die Critical-Mass-Fahrt vom Freitag lenkt den Blick auf eine weitere Seite desselben Problems: Andere Menschen dürfen die Straße ebenfalls nutzen, auch wenn dadurch die eigene Fahrt langsamer wird.

Dass eine Gruppe Radfahrer zu zweit nebeneinander fährt, ist nicht automatisch ein Regelverstoß. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt mehr als 15 Radfahrern, einen geschlossenen Verband zu bilden und dann in Zweierreihen auf der Fahrbahn zu fahren. Ein solcher Verband muss für andere als zusammengehörig erkennbar sein

Wer sich über vermeintliches Fehlverhalten aufregt, sollte die betreffende Regel also kennen. Das gilt auch beim Reißverschlussverfahren: Endet ein Fahrstreifen oder ist er nicht durchgehend befahrbar, wird unmittelbar vor der Engstelle abwechselnd eingefädelt. Wer die endende Spur bis dorthin nutzt, verhält sich regelgerecht. Die Lücke absichtlich zu schließen, behindert genau den Ablauf, den die Vorschrift vorsieht.

Verkehrsregeln verlangen gelegentlich, den eigenen ersten Impuls zu korrigieren. Der Radfahrer darf dort fahren. Das andere Auto soll vor mir einfädeln. An der Sperrung muss ich einen Umweg nehmen.

Das auszuhalten gehört zum Fahren dazu.

Rücksicht verpflichtet auch auf dem Fahrrad

Der Anspruch der Critical Mass muss ebenso für diejenigen gelten, die auf dem Rad sitzen. Eine rote Ampel lässt sich nicht dadurch erledigen, dass man kurz auf den Gehweg wechselt. Fußgänger dürfen erwarten, dass ihr Platz respektiert wird. Auch ein E-Scooter berechtigt niemanden dazu, je nach Vorteil zwischen Fahrbahn und Gehweg zu wechseln.

Wer mehr Rücksicht fordert, muss sie im eigenen Verhalten erkennbar machen. Dazu gehören funktionierendes Licht, Aufmerksamkeit und die Bereitschaft zu warten.

Die beleuchteten Fahrräder am Freitagabend passten zu diesem Anspruch. Sichtbarkeit ist eine Voraussetzung dafür, dass andere rechtzeitig reagieren können. Sie ersetzt deren Aufmerksamkeit allerdings ebenso wenig, wie ein Helm gefährliches Überholen entschuldigt.

Die Beobachtung, dass die Mehrheit der Autofahrer Abstand hielt, ist deshalb ein konkreter Ansatzpunkt. An diesem Abend gelang das Miteinander an vielen Stellen. Daraus lässt sich keine Bilanz für ganz Hildesheim ableiten. Es zeigt aber, dass Geduld im gemeinsamen Straßenraum möglich ist.

Was wenige Sekunden wert sind

Beim Stoppschild vollständig anzuhalten, vor einer Verkehrsinsel abzubremsen oder hinter einem Fahrrad auf eine sichere Überholmöglichkeit zu warten, kostet Zeit. Wer daraus eine persönliche Kränkung macht, hat ein Problem mit den Erwartungen, die er an andere stellt.

Niemand hat Anspruch darauf, jederzeit ungehindert voranzukommen. Menschen biegen ab, überqueren Straßen, fahren langsamer oder benötigen Hilfe. Nach einem Unfall muss eine Straße möglicherweise gesperrt werden. Verkehr verlangt, solche Situationen zu berücksichtigen.

Für Mai 2027 ist in Hildesheim ein „Ride of Silence“ geplant, eine Gedenkfahrt für tödlich verletzte Radfahrer. Damit bekommt die Forderung nach Rücksicht einen ernsten Bezug: Hinter der Debatte um Abstände, Sichtbarkeit und Wartezeiten stehen Menschen, die bei einem Zusammenstoß verletzt werden oder sterben können.

Wer das nächste Mal hinter einer Fahrradgruppe warten oder vor einer Absperrung wenden muss, sollte diese Verzögerung daran messen. Ein paar verlorene Minuten sind zumutbar. Die Gefahr für einen anderen Menschen ist es nicht.