Hildesheim – Staatsanwaltschaft und Polizei Hildesheim ermitteln derzeit gegen zwei Männer im Alter von 44 und 47 Jahren aus Hildesheim wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen.

Am Freitagabend durchsuchten Einsatzkräfte in diesem Zusammenhang einen Gastronomiebetrieb in der Hildesheimer Innenstadt. Dabei wurden zwei nicht genehmigte Spielautomaten sowie weitere Beweismittel beschlagnahmt. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen sollen die Beschuldigten in dem betreffenden Lokal vier Glücksspielautomaten betrieben haben – obwohl laut den vorliegenden Genehmigungen lediglich zwei Automaten zulässig sind, die den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags entsprechen. Bei den beschlagnahmten Geräten handelt es sich laut Polizei um sogenannte „Fun-Game-Automaten“, die nicht den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Einsatzhöhe, Spieldauer und Spielerschutz unterliegen und somit illegal betrieben wurden. Die Durchsuchung erfolgte auf Grundlage eines richterlich angeordneten Beschlusses, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim erlassen wurde. Unterstützt wurden die Ermittler durch Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei der Zentralen Polizeidirektion. Neben den beiden Spielautomaten wurden auch mehrere Datenträger, darunter Mobiltelefone und verschiedene Unterlagen, sichergestellt. Darüber hinaus fanden die Beamten in einem Nebenraum rund 2.000 unversteuerte Zigaretten, die keine gültige Steuerbanderole aufwiesen. Diese wurden ebenfalls in amtliche Verwahrung genommen. Ein separates Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz wurde eingeleitet.

Die Auswertung der Beweismittel sowie die weiteren ermittlungsführenden Maßnahmen dauern an.