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HILDESHEIM – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Strafkammer 11 des Landgerichts Hildesheim vom 7. August 2024 bestätigt, in dem ein 44-jähriger Taxifahrer wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wurde. Die Revision des Angeklagten wurde vom 6. Strafsenat des BGH am 7. Januar 2025 als unbegründet verworfen, wodurch das Urteil rechtskräftig wird.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte, der fest angestellt beim Jugendamt Hildesheim war, Kinder zu einer sozialpädagogischen Tagesgruppe und anschließend zu ihren Wohnorten transportierte. Im Laufe der Zeit stellte die Kammer fest, dass der Mann den Kindern Süßigkeiten gab und ihnen Videos auf seinem Smartphone zeigte. Wiederholt kam es zudem zu unangemessenen Berührungen, die schließlich zu der gravierendsten Tat führten: Bei einer Fahrt im Herbst 2023 forderte der Angeklagte ein damals neunjähriges Mädchen auf, ihn im Intimbereich zu berühren.

In der Hauptverhandlung wies der Angeklagte die Vorwürfe zurück. Der Richterspruch stützte sich jedoch maßgeblich auf die glaubhaften Aussagen der Geschädigten. Bei der Strafzumessung wurde zudem berücksichtigt, dass der Angeklagte bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte strafrechtlich in Erscheinung trat, was sich zu seinen Lasten auswirkte.

Nach dem Eintritt der Rechtskraft muss der Angeklagte nun die verhängte Freiheitsstrafe antreten. Das Urteil wirft erneut ein Schlaglicht auf die Herausforderungen im Bereich des Kinderschutzes und die Verantwortung, die Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten, tragen.